Vermittlungsgebühren

Woody-und-FraserIn unserem Tierheim fallen bei Abgabe und Vermittlung von Tieren folgenden Gebühren an.

Nachfolgend werden Richtwerte unserer Vermittlungsgebühren genannt. Die tatsächlich in Rechnung gestellten Werte sind abhängig von den tatsächlich ausgeführten Impfungen und Kennzeichnungsmassnahmen. Sie liegen zwischen den genannten Minimal- und Maximalwerten.

Vermittlungsgebühren
Vermittlung von Hunden
Hund, unkastriert, minimaler Impfschutz: 140 €
Hund, unkastriert, maximaler Impfschutz: 170 €
Hund, kastriert, minimaler Impfschutz, Tätowierung: 230 €
Hund, kastriert, maximaler Impfschutz, Tätowierung: 270 €
Für die Kennzeichnung mit einem Transponder (Mikrochip) werden zusätzlich € 20,– verrechnet.
Vermittlung von Katzen
Katze, kastriert, minimaler Impfschutz, Tätowierung: 110 €
Katze, kastriert, maximaler Impfschutz, Tätowierung: 130 €
Für die Kennzeichnung mit einem Transponder (Mikrochip) werden zusätzlich € 20,– verrechnet.
Vermittlung von Kleintieren
Kaninchen, geimpft (inkl. RHD2) und nicht kastriert: 55 €
Kaninchen, geimpft (inkl. RHD2) und kastriert: 80 €
Meerschweinchen, nicht kastriert: 25 €
Meerschweinchen, kastriert: 60 €
Gebühren für die Vermittlung weiterer Kleintiere auf Anfrage.
Abgabe von Tieren
Abgabe von Hunde: €100,–
Abgabe von Katzen : € 50,–
Abgabe von Kleintiere: € 30,–
Sind die Tiere krank, nicht gültig geimpft und nicht kastriert,  müssen sich die Vorbesitzer an den anfallenden Kosten beteiligen.

Schutzgebühr, warum ?

uns werden häufig Fragen gestellt wie etwa:

  • Warum kosten die Tiere bei Euch etwas?
  • Warum sind die Tiere so teuer?
  • Ihr müsstet doch froh sein die Tiere loszubekommen, dann habt ihr keine Kosten mehr!
  • Und dann wollt Ihr noch Geld dafür! etc.

Natürlich sind wir froh, für ein Tier ein gutes Zuhause gefunden zu haben!

Das Konzept einer Schutzgebühr geht aber weiter. Einerseits gehört die Schutzgebühr zu den Überprüfungskriterien für das „neue Zuhause“. Ist jemand nicht bereit, für ein Tier die Schutzgebühr zu bezahlen, dann hat das Tier für ihn in der Regel auch keinen Wert und er wird es behandeln wie etwas „wertloses“. Es besteht durchaus die Gefahr, dass so jemand im Krankheitsfall mit dem Tier eben  NICHT  zum Arzt geht, es möglicherweise leiden oder sogar sterben lässt. Oder, wenn z.B. die Frage auftaucht „was mache ich mit dem Tier während des Urlaubes“?, dass er sein Tier einfach aussetzt, statt seinen Urlaub entsprechend anzupassen oder zu gestalten. In der Urlaubszeit erleben wir das immer wieder in besonders drastischer Form.

Die Schutzgebühr ist in ihrer ersten Funktion sozusagen ein Ernsthaftigkeitstest für die Kandidaten, die sich für einen unserer Schützlinge interessieren.

Und dennoch kommt es häufiger als man meinen möchte vor, dass trotz Schutzgebühr die Tiere schon nach kurzer Zeit, meist mit fadenscheinigen Begründungen, wieder zurückgegeben werden. In der Regel verstecken sich dahinter aber egoistische Motive, wie z.B. die nicht gegebene Bereitschaft, das Tier in die Urlaubsplanungen mit einzubeziehen oder der Umstand, dass das Strohfeuer des Interesses am Tier nachlässt. Man könnte also formulieren, dass die Schwelle dieser Ernsthaftigkeitsprüfung, nämlich die Höhe der Schutzgebühr, immer noch zu niedrig liegt.

Nun zum zweiten Aspekt. Natürlich ist die Schutzgebühr als Vermittlungsgebühr auch Bestandteil unserer Einnahmen, womit wir versuchen, einen Teil unserer Tierheimkosten erstattet zu bekommen. Wir müssen Futter, den Tierarzt, Energie, etc. bezahlen. Die Schutzgebühr stellt also in ihrer zweiten Funktion einen Deckungsbeitrag zu den Tierheimkosten dar.

Wir bitten also die Interessenten für unsere Schützlinge, Verständnis dafür aufzubringen, dass wir bei Vermittlung eine Schutzgebühr verlangen und auch verlangen müssen – Sie dient einem guten Zweck.

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