Mit dem letzten Willen Spuren hinterlassen..
Immer mehr Tiere leiden Not, werden ausgesetzt, nicht angemessen versorgt und vergessen.
Wir kämpfen gegen Tierleid – und auch mit den finanziellen Herausforderungen, die unser Auftrag – Tieren in Not zu helfen – immer wieder mit sich bringt.
Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis helfen Sie denen, die keine eigene Stimme haben. Ihr letzter Wille wird Leben retten!
Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar angefertigt werden – ein von Ihnen handgeschriebenes Testament, versehen mit Ihrem Namen, Datum und Unterschrift in dem der Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. bedacht ist, reicht aus. Hinterlegen Sie es aber sicherheitshalber bei Ihrem zuständigen Nachlassgericht.
Der Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. ist als gemeinnützig anerkannt – eine Erbschaftssteuer fällt somit nicht an. Ihr Vermächtnis kommt zu 100% unseren Tieren zugute.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf – wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Erbschaft oder Vermächtnis
Falls Sie es in Erwägung ziehen, den Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. in Ihrem Testament zu bedenken, können Sie dies folgendermaßen tun:
- Einsetzen des Tierschutzvereins Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. als Erben: Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament einen oder mehrere Erben benennen. Ohne Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Sind weder Ehepartner, noch erbberechtigte Verwandte zu ermitteln, erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Nehmen Sie sich daher Zeit, um Ihren letzten Willen festzuhalten! Die Formulierung „Hiermit setze ich den Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. als meinen Erben ein“ würde in einem handgeschriebenen Testament, versehen mit Datum und Unterschrift genügen.
- Berücksichtigung des Tierschutzvereins Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. mit einem Teil der Erbmasse (Vermächtnis): Auch mit kleineren Zuwendungen können Sie Großes bewirken! Sind als Erben Ihre Kinder, Geschwister, Ehepartner oder andere Verwandte eingesetzt, können Sie dem Tierschutz trotzdem einen festen Geldbetrag oder Sachwerte zukommen lassen: Hierzu genügt zum Beispiel die Formulierung „Der Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. soll einen Betrag von (z. B. 2000,00 EUR) erhalten.“
Was zu beachten ist...
Ein Testament muss entweder eigenhändig, das heißt komplett handschriftlich oder durch einen Notar niedergeschrieben werden.
Verfasser, Ort, Datum und Unterschrift müssen enthalten und erkennbar sein, da das Testament sonst für ungültig erklärt werden könnte!
Hinterlegen Sie das Testament sicherheitshalber beim zuständigen Amtsgericht (Abt. Nachlasssachen). Dort wird das Testament bis zur Eröffnung verwahrt und sichergestellt, dass die eingesetzten Erben darüber informiert werden.
Sofern der Tierschutzverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. nicht als Alleinerbe eingesetzt wird, sollte möglichst unmissverständlich geregelt werden, wer welche Anteile oder auch Pflichten erbt.